Ab dem 1. Januar nächsten Jahres soll ein Bürger- oder Grundeinkommen eingeführt werden, das das bisherige Langzeitarbeitslosengeld Hartz IV ersetzt. 557 Abgeordnete stimmten für den Kompromissvorschlag, 98 dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich.
Hinter dem Bundestag wurde der Vorschlag und damit die Sozialreform der Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz auch vom Bundesrat gebilligt. Bundesratin dem Vertreter der 16 deutschen Bundesländer sitzen.
„Diese Reform ist ein Meilenstein der Sozialpolitik in Deutschland“, sagte Scholz nach der Abstimmung.
Dort blieb es schließlich stecken, nachdem der ursprüngliche Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatte. In der oppositionellen Christlich Demokratischen Union (CDU), die von ihrer Schwester Christlich Soziale Union Bayern (CSU) unterstützt wird, kritisierten sie die Einführung des Bürgergeldes, da es die Arbeitsmotivation mindere.
Ein höherer Entschädigungsbetrag
Mit Zustimmung in beiden Kammern des Parlaments steht den Empfängern ab Anfang nächsten Jahres eine deutlich höhere Entschädigung zu. Diese steigen von derzeit 449 Euro auf 502 Euro für Singles.
Der zentrale Teil der Reform betrifft eine Änderung des Umgangs der Arbeitsagenturen mit Arbeitslosen. In Zukunft sollte verstärkt darauf geachtet werden, Arbeitslosen statt kurzfristiger Hilfsjobs eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. Dieser Teil der Reform soll am 1. Juli in Kraft treten.
Arbeitslose sollen daher künftig weniger Druck durch Leistungsentzugsdrohungen ausgesetzt sein und stattdessen stärker durch Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden.
Ein in dieser Woche zwischen beiden Seiten erzielter Kompromissvorschlag sieht ansonsten vor, dass Leistungen während einer ursprünglich sechsmonatigen „Vertrauensfrist“ gekürzt werden könnten, wenn ein Arbeitsloser als nicht aktiv arbeitssuchend gilt.
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