Hallo Herr Türk!
Meine Mutter lebte und starb in Berlin. Sie war mit einem Deutschen verheiratet. Sie schrieb ihr eigenes Testament, in dem sie festlegte, dass der Bruder das Haus in Slowenien erbt, und die Tochter (ich) den notwendigen Anteil mit dem Vermerk: „wenn sie sich bewirbt“. Natürlich habe ich mich angemeldet, weil mein Herz es mir gesagt hat.
In Berlin wurde schon über das Erbe gesprochen, aber mein Bruder und ich waren nicht dabei, zumindest ich nicht. Wahrscheinlich wurde das gesamte Vermögen dort dem Ehepartner überlassen. Der Mann meiner Mutter wurde auch nicht zum slowenischen Gericht geladen, wo mein Bruder und ich allein bei der Nachlassanhörung waren. Bei der Anhörung teilte uns der Richter mit, dass wir über den bereits besprochenen Fall in Berlin eine „Europäische Bescheinigung des deutschen Gerichts“ vorlegen müssten, um das Erbverfahren in Slowenien durchführen zu können, ohne das das Verfahren wäre bis auf Weiteres gestoppt.
Da mein Bruder und ich uns derzeit wegen Mobbing über die Aufgabe des Anteils streiten, kann ich ihn nicht fragen, ob er das Dokument bereits aus Berlin erhalten und dem Gericht vorgelegt hat. Ich finde es unangebracht und traurig, dass wir uns untereinander nicht einigen können und auf unsere Weise nach Beweisen suchen. Der Fall ist wahrscheinlich noch anhängig, weil ich noch nicht vor Gericht geladen wurde. Deshalb wende ich mich um Rat an Sie. Vielleicht wissen Sie, wie Sie das Dokument dieses deutschen Gerichts erhalten und wann die Frist für die Zahlung des Anteils ist, der mir nach der Aufteilung im Nachlassgericht zusteht?
– Ein Leser
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