Ein deutsches Gymnasium sorgt mit seiner Entscheidung, Trainingsanzüge zu verbieten, für Aufsehen. Schüler, die in Trainingsanzügen zum Unterricht kamen, wurden zum Umziehen nach Hause geschickt.
Die Leitung des Gymnasiums im rund 55 Kilometer südöstlich von Düsseldorf gelegenen Wermelskirchen schickte die Schüler in Jogginghosen zum Umziehen nach Hause. Trotz des Ärgers von Schülern und Eltern und der Kritik aus den Medien hält die Schulleitung an ihrer Position fest, sie wolle die Kleiderordnung beibehalten, berichtet die Deutsche Nachrichtenagentur DPA.
„Wir wollen unsere Schüler dazu ermutigen, Kleidung zu tragen, die sie nicht zum Entspannen einlädt. Um sich auf das Berufsleben vorzubereiten, ist es wichtig, von Trainingsanzügen wegzukommen“, schreibt die Schulleitung in einer Mitteilung. Nach Angaben der Bezirksregierung Köln beschwerten sich sechs Eltern von Schülern eines Gymnasiums in Wermelskirchen gegen die Heimkehr.
Es ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung
Juristen sagen derweil, dass kein Grund zur Sorge bestehe, da die Schulgesetzgebung in dieser Frage wenig Spielraum lasse. „Für ein solches Verbot gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Sache ist völlig klar. Die Schulleitung kann Empfehlungen zur Kleiderordnung aussprechen, mehr nicht. Das Tragen eines Trainingsanzugs kann daher nicht als Verstoß angesehen werden, der einen Ausschluss aus dem Unterricht rechtfertigt“, erklärte der Professor Hinnerk Wißmannein Hochschullehrer der Universität Münster.
Der Professor sieht das ähnlich Markus Ogorek von der Universität zu Köln: „Eine Empfehlung kann keine Verpflichtung sein, daher ist der Ausschluss von Studierenden mit Sportausrüstung rechtlich nicht zu vertreten.“
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