In einigen Bundesländern ist im vergangenen Jahr die Zahl der Meldungen über Gewalt in Kindergärten und den Verdacht auf unangemessenes Verhalten von Beschäftigten gestiegen
In einigen Bundesländern ist die Zahl der Meldungen über Gewalt in Kindergärten und Verdachtsmomente auf unangemessenes Verhalten von Beschäftigten im vergangenen Jahr gestiegen, wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa bei Aufsichtsbehörden hervorgeht. Der Anstieg wurde unter anderem in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland und Nordrhein-Westfalen verzeichnet.
In Berliner Kindergärten wurden im vergangenen Jahr 83 Fälle von Verhalten registriert, das an eine rechtswidrige Behandlung von Kindern grenzt, das ist die höchste Zahl seit vier Jahren. Darunter seien auch Verdachtsmomente unangemessenen Verhaltens, teilte die örtliche Schulverwaltung mit.
Im benachbarten Bundesland Brandenburg meldete das Bildungsministerium 82 Verdachtsfälle gewalttätigen Verhaltens von Mitarbeitern gegenüber Kindern. Im Jahr 2021 gab es in diesem Bundesland 65 solcher Fälle.
„Um Übergriffen vorzubeugen, sind Kinderbetreuungsanbieter im ganzen Land gesetzlich dazu verpflichtet, Anti-Gewalt-Richtlinien einzuführen, aber diese Richtlinien werden oft nicht durchgesetzt.“
Jörg Maywald,
warnte ein Experte auf dem Gebiet des Kinderschutzes
Auch in Niedersachsen war ein Anstieg der Fälle von Gewaltverhalten zu verzeichnen, darunter Schlagen, Kneifen, Ziehen, sexuelle oder verbale Angriffe und Zwangsernährung. Auch in Thüringen wurde ein Anstieg sexueller Übergriffe verzeichnet.
In Rheinland und Nordrhein-Westfalen verzeichneten die Aufsichtsbehörden im Jahr 2022 271 Fälle von Fehlbehandlung von Kindern, das sind 46 mehr als im Jahr zuvor.
Der Deutsche Kinderschutzbund bemängelt, dass zu wenige derartige Studien durchgeführt werden, obwohl die diesbezüglichen Standards in Kindergärten und die Sensibilität für dieses Thema gestiegen sind. „Um Übergriffe zu verhindern, sind Kinderbetreuungseinrichtungen im ganzen Land verpflichtet, über eine gesetzliche Anti-Gewalt-Richtlinie zu verfügen, die jedoch häufig nicht umgesetzt wird“, warnte Kinderschutzexperte Jörg Maywald.
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