Razzien gegen IS-Anhänger in Deutschland

Sieben Männern und Frauen, überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit, wird die Unterstützung einer Terrororganisation vorgeworfen, berichtet die deutsche Nachrichtenagentur DPA.

Die deutsche Staatsanwaltschaft teilte mit, dass es bei den Ermittlungen um das Finanzierungsnetzwerk des Islamischen Staates gehe. Vier Festnahmen habe die Polizei in Nordrhein-Westfalen vorgenommen, jeweils eine in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu.

Darüber hinaus führten die Behörden auch Ermittlungen in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Bayern, teilte die Staatsanwaltschaft der Stadt Karlsruhe im Südwesten Deutschlands mit.

Hintergrund der Razzien ist die Sammlung von Geldern zugunsten mutmaßlicher Anhänger des Islamischen Staates, berichtet die DPA.

In den sozialen Medien gibt es seit mehreren Jahren Kampagnen zu diesem Zweck, deren Ziel es ist, weibliche Mitglieder des Islamischen Staates finanziell zu unterstützen, die seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz mit ihren Kindern in Syrien, insbesondere in Syrien, leben das Lager al-Hol, das unter der Kontrolle kurdischer Gruppen steht.

Gegen große Geldbeträge wurden mehrere Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich noch immer dem Islamischen Staat verbunden fühlen, aus dem Lager nach Deutschland geschmuggelt. Unter den Dutzenden Anhängern des Islamischen Staates, die in den letzten Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche festgenommen und vor Gericht gestellt.

Die Gruppe Islamischer Staat kontrolliert seit Jahren weite Teile Syriens und des benachbarten Irak und rief im Juni 2014 ein Kalifat aus.

Nach Angaben des deutschen Inlandsgeheimdienstes endete 2016 die Blütezeit des Islamischen Staates, seitdem haben die Extremisten die von ihnen kontrollierten Gebiete verloren. Allerdings sind einzelne Zellen dieser Organisation sowohl im Irak als auch in Syrien weiterhin aktiv.

Seit Anfang 2014 können in Deutschland Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des Islamischen Staates, die deutsche Staatsbürger sind oder ihren ständigen Wohnsitz im Land haben, nach dem Strafgesetzbuch verfolgt werden.

Im September 2014 erließ das deutsche Innenministerium zudem ein Verbot der Aktivitäten des Islamischen Staates in Deutschland. Dazu gehören das Posten in sozialen Medien und die Teilnahme an Demonstrationen sowie jegliche Unterstützungsaktivitäten wie das Sammeln von Geld und Materialien und die Rekrutierung von Kämpfern.

Christoph Winter

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