Der umstrittene Politiker muss eine Geldstrafe von 16.900 Euro zahlen
Ein Gericht in Halle hat den Vorsitzenden der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen, Björn Höcke, erneut wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans verurteilt. Es entschied, dass der umstrittene Politiker eine Geldstrafe von 16.900 Euro zahlen muss. Höcke war bereits im Mai wegen der Verwendung des umstrittenen Spruchs verurteilt worden.
Höcke wurde diesmal verurteilt, weil er während einer Rede auf dem AfD-Kundgebungsgelände in Gera im vergangenen Dezember den verbotenen nationalsozialistischen Slogan „Alle für Deutschland“ geäußert hatte. Dabei habe er die ersten beiden Wörter ausgesprochen und dann der Menge angeblich mit einer Geste aufgetragen, den Satz zu beenden, berichtet die deutsche Nachrichtenagentur dpa.
Laut Anklage wusste Höcke, dass das Publikum das dritte Wort sagen würde, und machte eine „beinahe einladende Handbewegung“.
Der Richter stellte heute zudem fest, dass auf der Aufzeichnung der Rede Höckes missbilligende Haltung nicht zu erkennen sei, „sondern vielmehr der zustimmende Ausdruck in seinem Gesicht“. Laut Richter wollte Höcke, dass alle Anwesenden den besagten Satz zu Ende sprechen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Höcke, der für seine Hetzreden und radikalen Ansichten auch innerhalb der AfD bekannt ist, bestritt die Vorwürfe. Bereits im Mai wurde er wegen derselben Aussage zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Er verwendete sie 2021 in einer Rede auf einer Wahlkundgebung in Sachsen-Anhalt, wo er sagte: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen im September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.
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