Die Verfassungsrichter urteilten, das Programm sei teilweise verfassungswidrig, weil weder die deutsche Regierung noch der Bundestag darüber entschieden hätten. Der EZB wurden drei Monate eingeräumt, um die Verfassungswidrigkeit des Ankaufs von Staatsanleihen im Wert von 3.000 Milliarden Euro zu beseitigen. Genauer gesagt muss die EZB nachweisen, dass das Programm verhältnismäßig ist. Die Entscheidung, so wird es verstanden, bedeutet, dass die deutsche Notenbank im Rahmen dieses Programms nicht mehr an neuen Ankäufen von Staatsanleihen teilnehmen kann.
„Die EZB analysiert derzeit die Entscheidung und wird zu gegebener Zeit reagieren“, ist alles, was man derzeit aus Frankfurt erfahren konnte.
Das Programm zum Rückkauf von Staatsanleihen beschäftigt die Deutschen schon seit längerem, und in den letzten Jahren haben zahlreiche Politiker und Privatpersonen Klagen dagegen eingereicht. Bereits 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht Fragen zu dem Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet, der damals zu dem Schluss kam, dass das Programm in keiner Weise umstritten sei und die EZB es ohne Unterbrechung weiter umsetzen könne. Die deutschen Verfassungsrichter sind mit dieser Entscheidung offenbar nicht einverstanden. Das deutsche Gericht entschied also entgegen den europäischen Richtern und schrieb unter anderem, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in diesem Fall für das deutsche Verfassungsgericht nicht bindend sei.
Den Klägern war vor allem die Einschätzung ein Dorn im Auge, dass die EZB durch Anleihekäufe direkt die Haushalte einzelner Mitgliedsstaaten finanziert, insbesondere jener, die in öffentliche Finanzprobleme geraten sind. Kritiker werfen der EZB zudem vor, sich in die Wirtschaftspolitik der Länder einzumischen und damit ihr Mandat zu überschreiten, eine Inflation von knapp zwei Prozent zu gewährleisten.
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