Die Kommission für Korruptionsprävention (Kommission) ist das Verfahren wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der öffentlichen Auftragsvergabe und der energetischen Sanierung des UKC-Krankenhausgebäudes abgeschlossen. Die Kommission hat im Rahmen der Vorprüfung des Falls keinen Verstoß gegen die Vorschriften des Integritäts- und Korruptionspräventionsgesetzes (ZIntPK) festgestellt und daher das Verfahren in dem Fall eingestellt. Aufgrund der wahrgenommenen Risiken von Verstößen, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, gab sie Empfehlungen an das Gesundheitsministerium (MOH) zur Durchführung ähnlicher Verfahren in der Zukunft ab.
Die Kommission hat das Verfahren auf Grundlage des Antrags im Juli 2022 eingeleitet. Im Rahmen der Vorprüfung des Antrags hat sie alle relevanten Unterlagen und Erläuterungen des Ministeriums eingeholt. Die Kommission habe zwar keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des ZIntPK festgestellt, teilte sie mit, kam aber aufgrund der geprüften Unterlagen zu dem Schluss, dass bei der konkreten Transaktion die Bestimmungen des FIDIC Yellow Book zur Anwendung kamen, die jedoch geändert wurden in größerem Umfang durch die Bestimmungen des Vertrags, und das während des Prozesses der öffentlichen zusätzlichen Dokumentation, die im Vertrag veröffentlicht wird, was einen Verstoß gegen die Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens darstellen kann.
Die öffentlichen Beschaffungsverfahren sollten transparent und ordnungsgemäß getrennt sein
Angesichts der wahrgenommenen Korruptionsrisiken empfahl die Kommission des Gesundheitsministeriums unter anderem, die öffentlichen Vergabeverfahren transparent durchzuführen, wobei der Grundsatz der Bietergleichheit in allen Phasen so zu berücksichtigen sei um bereits vor der Veröffentlichung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, dass bei Bekanntgabe der Vergabe öffentlicher Aufträge diese veröffentlicht oder alle einschlägigen Unterlagen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass im Falle größerer Investitionen die öffentliche Auftragsvergabe oder das Projekt in getrennten Losen durchgeführt werden sollte, nämlich dass eine separate öffentliche Auftragsvergabe für die Planung und eine separate öffentliche Auftragsvergabe für die Ausführung von Arbeiten durchgeführt werden sollte , wobei eine angemessene, transparente, professionelle und unabhängige Aufsicht gewährleistet ist.
Die vollständigen Empfehlungen werden veröffentlicht unter diesem link.
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