Das deutsche Gericht hat die öffentliche Finanzierung der rechtsextremen Partei Domovina – Megafon verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Deutschlands rechtsextreme Heimatpartei, früher bekannt als Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), in den nächsten sechs Jahren keine öffentlichen Mittel erhalten darf. Darüber hinaus wurde der Partei auch die steuerliche Vorzugsbehandlung entzogen, die normalerweise Parteien und politischen Spenden vorbehalten ist.

Bereits 2017 hatte das Verfassungsgericht die damals NPD genannte Partei als verfassungs- und ordnungsfeindlich eingestuft. Damals habe man sich jedoch nicht für ein Verbot der Partei entschieden, da diese in der Gesellschaft nicht genügend Rückhalt habe, um eine ernsthafte Bedrohung darzustellen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur dpa.

Als Reaktion darauf verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das extremistischen Parteien den Entzug öffentlicher Mittel und Steuererleichterungen ermöglicht. Die heutige Entscheidung des Gerichts markiert den ersten Anwendungsfall dieses Gesetzes.



Die Entscheidung des Karlsruher Gerichts dürfte weitere Debatten über ein mögliches Verbot der parlamentarischen rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD) anheizen, die eine deutlich populärere rechtsextreme Partei ist und laut Umfragen mehr als 20 Prozent Unterstützung genießt.

Politische Parteien in Deutschland erhalten staatliche Mittel für Wahlkämpfe und andere Arbeit auf der Grundlage einer Formel, die den Stimmenanteil und andere Faktoren berücksichtigt. Allerdings müssen Parteien bei den letzten nationalen, bundesstaatlichen oder europäischen Parlamentswahlen mindestens eine Mindeststimmenzahl erhalten. Die im vergangenen Sommer in Domovina umbenannte NPD hat diese Schwelle seit 2021 nicht mehr erreicht.

Christiane Brandt

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