In Deutschland wird es künftig möglich sein, die Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten bei Verwaltungseinheiten zu ändern. Die Mehrheit im Unterhaus des Deutschen Bundestages hat heute dafür gestimmt, das Oberhaus muss dem Gesetz, das am 1. November in Kraft tritt, nicht zustimmen, berichtet das deutsche Portal der Tagesschau.
Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau fühlen, Trans- und Intersexuelle können ihre Geschlechtsangabe nun ganz einfach bei der Verwaltungsstelle ändern lassen. Bisher galt, dass zur Änderung der Geschlechts- oder Namensangabe zwei psychologische Gutachten vorgelegt werden mussten. Über die Änderung entschied letztlich das Amtsgericht. Teile dieser Gesetzesänderung wurden vom Verfassungsgericht verworfen.
374 Abgeordnete haben heute dem Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt, 251 waren dagegen und elf enthielten sich der Stimme.
Nach dem neuen Gesetz können Volljährige die gewünschte Änderung der Geschlechtsangabe mit einer einfachen Erklärung bei der zuständigen Verwaltungsstelle beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll dies auch für Minderjährige möglich sein. Ab 14 Jahren können sie die Änderung selbst beantragen, benötigen dafür aber die Zustimmung der Eltern. Bei Kindern bis 14 Jahren können die Eltern dies tun. Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss es seine Zustimmung geben. Bei Minderjährigen ist zudem eine Erklärung über eine vorherige Beratung zur Änderung der Geschlechtsangabe erforderlich.
Das Gesetz beschränkt nicht die Anzahl der Anfragen zur Änderung der Daten. Allerdings dürfen die Daten höchstens einmal pro Jahr geändert werden.
Auf medizinische Genitalveränderungen hat das neue Gesetz keine Auswirkungen. Hierfür gibt es eigene Regeln und Richtlinien.
In Slowenien ist dieser Bereich rechtlich völlig unreguliert und Menschen, die sich nicht mit dem gesellschaftlich zugewiesenen Geschlecht identifizieren, werden noch immer pathologisiert.
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