Der ehemalige deutsche Bundeskanzler wurde vom Gericht wegen unangemessener politischer Äußerungen gerügt

Laut Gericht hat Merkel mit ihren Äußerungen zur rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen.

Angela Merkel
© Pietro Naj-Oleari/Flickr

Die frühere deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel ist heute vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden, weil sie mit der Kritik an ihren politischen Gegnern eine Grenze überschritten habe, berichtet die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Mit ihren Äußerungen zur rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) habe Merkel laut Gericht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen.

Der Beginn des Gerichtsverfahrens geht auf den Februar 2020 zurück, als der Thüringer Landtag den liberalen Politiker Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten wählte. Er wurde mit den Stimmen von drei Parteien gewählt: seiner liberalen Partei FDP, der Christdemokraten (CDU) und der AfD.

Dass die CDU bei der Wahl des Ministerpräsidenten mit der AfD abgestimmt hat, hat in Deutschland für einen politischen Schock gesorgt, da die rechtsextreme Partei in der Regel fast vollständig von den Machtstrukturen auf Landes- und Bundesebene ausgeschlossen ist, obwohl sie es ist in allen gesetzgebenden Körperschaften vertreten.

Andere etablierte deutsche Parteien weigerten sich sowohl vor als auch nach der Thüringer Abstimmung, mit der AfD zusammenzuarbeiten oder Koalitionen zu bilden.

Kurz nach Kemmerichs Wahl sagte Merkel, das Ergebnis der Thüringer Abstimmung sei „unverzeihlich und daher aufzuheben“. Es sei „ein schlechter Tag für die Demokratie“, fügte sie hinzu.

Kemmerich trat drei Tage später aufgrund des politischen Aufruhrs zurück, der durch seine Wahl verursacht wurde. Im Monat darauf wurde mit Bodo Ramelow von der Linkspartei ein neuer Ministerpräsident gewählt.

Damals kündigte die AfD eine Klage gegen Merekla an, weil sie Kemmerich angeblich zum Rücktritt gezwungen haben soll, was zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führte.

Almeric Warner

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