Sie wollen auch die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung bei der Regelung ihrer Rechtslage, teilte die Volksanwaltschaft mit.
Urška Kop, die neue Präsidentin des Kulturvereins der Deutschsprachigen Volksgemeinschaft in Slowenien, Jan Schaller, Präsident des Kulturvereins der Kočevri und Štajerci in Slowenien, und Veronika Haring, Präsidentin des Kulturvereins der deutschsprachigen Frauen Mostovi aus Maribor, die ebenfalls dem Bürgerbeauftragten vorgelegt wurden, fordert die Umsetzung der Europäischen Charta der regionalen Minderheitensprachen an Orten, an denen nationale Gemeinschaften in Slowenien leben.
Die Gäste teilten dem Bürgerbeauftragten auch mit, dass sie eine Veröffentlichung mit dem Titel „Rechtliche Gleichstellung der deutschsprachigen Volksgemeinschaft in Slowenien mit der italienischen und ungarischen Volksgemeinschaft“ vorbereitet hätten, die zum Nachdenken über mögliche Lösungen verwendet werden könnte. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass die Bestimmungen des 2002 zwischen Slowenien und Österreich unterzeichneten Kulturabkommens nicht umgesetzt würden.
Dieser bilaterale Vertrag regelt die Rechte der deutschsprachigen Gruppe in Slowenien. Demnach ist die slowenische Regierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die mehrere Tausend Menschen zählende Gruppe ihre sprachliche und sonstige Identität voll entfaltet.
Der Ombudsmann betonte, dass die Regelung der Sonderrechte nationaler Gemeinschaften in erster Linie eine politische Frage sei. Die Institution des Ombudsmanns hat die zuständigen Landesbehörden bereits 2003 sowie 2007 wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Voraussetzungen für die Anerkennung des Status von Minderheiten zu definieren. Der Ombudsmann erwartet einen angemessenen Dialog zwischen dem Staat und ihnen, und wird auch einige Probleme untersuchen, ausgesetzt bei der heutigen Sitzung, teilte sein Büro mit.
Auch Österreich strebt eine offizielle Anerkennung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Slowenien an.
In einer im vergangenen September veröffentlichten Stellungnahme forderte der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten die slowenischen Behörden auf, den rechtlichen Schutz der deutschsprachigen Gemeinschaft und neuer nationaler Gemeinschaften zu stärken. Er forderte sie außerdem auf, darüber nachzudenken, diesen Gemeinschaften Zugang zu verfassungsmäßig geschützten Minderheitenrechten zu gewähren.
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