Wenn Sie schon einmal auf einem Oktoberfest oder einem ähnlichen Volksfest in Deutschland waren und den Texten der darauf gespielten Lieder aufmerksam zugehört haben, müssen Sie bemerkt haben, dass viele davon alles andere als poetische Errungenschaften sind. Aber bisher hat das niemanden interessiert oder verärgert. Fröhlich und entspannt wurde gesungen, egal ob es um dicke Ärsche und üppige Frauenbrüste, harte Gurken und anderes ging.
Bis sie vor kurzem auftauchte Layla, ein typisch deutscher Schlager, wie sie hier genannt werden, der von einer Prostituierten singt. Genau genommen hätte sich niemand um den Song gekümmert, wenn er nicht bei den jüngsten Würzburger Festspielen mit einem Spielverbot belegt worden wäre.
Layla, die hübscher, jünger und üppiger ist, die einen schönen Körper und helles Haar hat … la, la, la, la, la, Layla und so weiter und so weiter, ist an die Spitze der Musikcharts geklettert Deutschland. Bisher hat sich noch niemand mit dem Inhalt von Schlagern auseinandergesetzt. Layla aber, bisweilen auch im Sinne der Political Correctness, ging es auf den Boden der Tonne. Die Stadtverwaltung in Würzburg entschied, das Lied nicht auf dem Volksfest zu spielen, weil es sexistisch sei. Er besingt eine Prostituierte und stellt die Frau, wie Befürworter der Entscheidung betonen, ganz als Objekt dar.
Auf dem berühmten Oktoberfest gibt es entspannte Lieder über üppige Brüste, harte Gurken und Co., aber das hat bisher niemanden aus der Fassung gebracht. FOTO: Christof Stache/AFP
Die Musikpolizei
Der Song, der aus dem Repertoire namhafter deutscher DJs stammt, die unter dem Namen DJ Robin & Schürze auftreten, geriet damit in den Fokus der gesamten deutschen Gesellschaft. Alle diskutieren darüber.
Zu Wort kamen auch Musiker, Soziologen, Psychologen, Feministinnen, Politiker aller Couleur, sogar Bundesminister, Gegner des „Wokeismus“ und dessen Produzent Matthias Distel. Die Meinungen darüber, was richtig und was falsch ist, werden erhitzt. „Führen wir jetzt die Musikpolizei ein?“ fordern die Gegner auf, die Aufführung von Liedern aufgrund ihres Inhalts zu verbieten.
Die Diskussion ging sogar so weit, dass sich Bundesjustizminister Marco Buschmann zu Wort meldete. Er sagte, dass wir den Inhalt des Songs vielleicht nicht mögen, wir ihn vielleicht geschmacklos finden, aber seine Aufführung zu verbieten, sei ein Schritt zu weit. Ähnlich denken viele andere Politiker, die das Verbot als schädlich für eine demokratische Gesellschaft ansehen. »Layla, was für ein sexistischer und geschmackloser Text, den braucht niemand. Aber ich lehne das Verbot ab“, kommentierte Schleswig-Holsteins Kultusministerin Katrin Prien aus den Reihen der CDU.
Selbst im Jugendflügel der Linken in Würzburg, also in einer Partei, in der man zunächst erwarten würde, ein solches Verbot zu unterstützen, warnen sie davor, dass es sich um einen scheinbaren Kulturkampf handelt. Wie sie sagen, als das Lied verboten wurde, gab es keine Debatte über Frauenrechte, Feminismus, die in irgendeiner Weise die wirklichen Probleme ansprechen würde. Sie verstehen den Inhalt des Songs als sexistisch und würden ihn lieber nicht gemacht sehen, aber es ist nicht etwas, das Sinn macht oder nützlich ist, damit umzugehen, sagten sie der Zeitung Der Spiegel.
Der umstrittene Song stammt aus dem Repertoire bekannter deutscher DJs, die unter dem Namen DJ Robin & Schürze auftreten. FOTO: Werbematerial
Auch weil das Verbot in den konservativeren Kreisen der Gesellschaft einen Ansturm auf Widerstände auslöste, die nun schreien, die „Arbeiter“ wollten uns den Spaß nehmen. Im Gegenteil, die Jugend der Grünen in der Stadt begrüßte das Verbot, während die Jugend der SPD es teilweise begrüßte, da sie glaubt, dass die Tat nur symbolischen Charakter hat.
Hersteller Layla Distel in einem ausführlichen Kommentar für die Zeitung Die Zeit er weist auf viele Texte deutscher und ausländischer Autoren hin, die laut der Kritik an seinem Gedicht ebenfalls kritisiert und verboten werden sollten.
Darunter sind viele sehr bekannte deutsche Interpreten. Vielleicht, so Distel, liegt der Grund für die Kritik darin, dass es einfacher ist, Interpreten anzugreifen, die diese Art von leichter, lustiger Musik produzieren. Ihm zufolge verstößt das Verbot gegen das Grundgesetz.
„Leser. Student. Popkultur-Experte. Subtil charmanter Introvertierter. Twitter-Geek. Social-Media-Guru.“