Durch freiwillige Beiträge auf öffentlichen Toiletten soll sie 1,2 Millionen Euro unterschlagen haben



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Als sie zwischen 2005 und 2008 eine Reinigungsfirma betrieb, die ein Netz von Sanitäranlagen unterhielt, verschwieg die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft in mindestens acht Fällen die Einnahmen aus freiwilligen Beiträgen.

Am Donnerstag hörte das Landgericht Brandenburg die erste Zeugin, nämlich die Mutter des Angeklagten. Sie schob alle Schuld auf den damals und heute verstorbenen Partner ihrer Tochter.

Sie behauptete, ihre Tochter sei nur nominell Geschäftsführerin der Firma, die mit der eigentlichen Einziehung der Einnahmen nichts zu tun habe und die Buchhaltung führen solle. Der Anwalt des Beklagten behauptet, seinem Mandanten sei die Höhe der Einnahmen aus dem eingezogenen Geld nicht bekannt gewesen und er habe keine Einsicht in „die richtigen“ geschäftliche Dimensionen.

Der Richter geht davon aus, dass der entstandene Schaden etwas geringer ausgefallen ist

Die Deutsche Welle ergänzt, der Fall sei auf mehreren Ebenen komplex. Es ist äußerst schwierig nachzuweisen, wie viel Geld Kunden nach Nutzung des Dienstes tatsächlich übrig haben, da es keinen festen Preis dafür gibt.

Der Richter sagte, dass die Tageseinnahmen je nach Standort variieren können, aber zwischen 30 Euro und 500 Euro pro Tag liegen. Gleichzeitig fügte er hinzu, dass er die von der Staatsanwaltschaft genannte Zahl von 1,2 Millionen Euro für etwas zu hoch halte. Er schätzte den Schaden auf 600.000 Euro.

Ein zusätzliches Problem für die Staatsanwaltschaft ist die Tatsache, dass es 15 Jahre dauerte, bis der Fall vor Gericht kam.

In Deutschland verjähren laut Gesetz auch nach zehn Jahren keine Fälle, nämlich bei Steuerhinterziehung, wenn es um mindestens 50.000 Euro nicht gezahlter Steuern geht.

Hildebrand Geissler

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