Das Landgericht im südostbayerischen Traunstein bestätigte der Deutschen Nachrichtenagentur DPA den Eingang der Klage, nannte aber weder Namen noch Einzelheiten zu deren Inhalt.
Laut deutschen Medienberichten handelt es sich bei dem Kläger um einen 38-jährigen Mann aus Bayern, der behauptet, der Pfarrer habe ihn als Kind sexuell missbraucht. „Das Erzbistum München und Freising äußert sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren“, sagte ein Sprecher der Erzdiözese zu der Klage.
In Verbindung mit Josef RatzingerDer emeritierte Papst Benedikt XVI. behauptet in der Klage, er sei damals noch Erzbischof von München-Freising gewesen „Wusste von allen Umständen“ und ja ist es „zumindest hat der Pfarrer zugelassen, dass er zum Wiederholungstäter wird“.
Der frühere Papst äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen, in vier Fällen von Kindesmissbrauch nicht tätig geworden zu sein. Auf den vom Erzbistum beauftragten Missbrauchsbericht der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl wurde er erst im Januar dieses Jahres bei dessen Veröffentlichung aufmerksam. Damals drückte er Schock, Scham und Bedauern aus.
Aufgrund der Verjährung kann die Klage nur das Verschulden des unmittelbaren Täters feststellen und die Zahlung einer Entschädigung anordnen.
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