Ein weiterer Fall von Affenpocken bestätigt, sagt NIJZ: Das Infektionsrisiko ist gering

In Slowenien ist ein zweiter Infektionsfall mit dem Affenpockenvirus bestätigt worden. Der erste Fall von Affenpocken wurde am Dienstag bei einem Mann bestätigt, der von den Kanarischen Inseln angereist war. Er habe nach seiner Rückkehr nach Hause Symptome entwickelt, und sein Gesundheitszustand sei gut, sagte der Leiter des NIJZ-Zentrums für Infektionskrankheiten am Dienstag Mario Fangel. Das Infektionsrisiko für die Allgemeinbevölkerung ist gering.

Personen, die riskanten Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollten innerhalb von 21 Tagen nach dem Kontakt auf ihre Gesundheit achten. Die Affenpocken-Krankheit wird ansonsten nicht unter Quarantäne gestellt, sodass sie sich in dieser Zeit frei bewegen können. Infizierten Personen wird empfohlen, drei Wochen oder bis zum Abfallen der Krusten zu Hause zu bleiben.

Gestern haben wir darüber berichtet, dass spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Affenpocken in unserem Land noch nicht möglich sind, da es im Infektionskrankheitengesetz (ZNB) keine Affenpocken gibt, die die Umsetzung allgemeiner und besonderer Maßnahmen bei den aufgelisteten Krankheiten fordert. Die Regierung hat die Angelegenheit in einer Korrespondenzsitzung beigelegt, als sie den Beschluss über die Anwendung der von der ZNB festgelegten Maßnahmen im Fall der Infektionskrankheit Affenpocken verabschiedete. Diese Krankheit muss daher baldmöglichst in die erste Gruppe der Infektionskrankheiten eingeordnet werden, für die laut ZNB eine Registrierungspflicht für alle Leistungserbringer besteht.

Hildebrand Geissler

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