Eine Person, die infolge verschmutzter Luft erkrankt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung

Heute hat der EU-Gerichtshof entschieden, dass eine Person, die an verschmutzter Luft erkrankt, vom Staat keine Entschädigung verlangen kann. Sie mahnte jedoch, dass sie das Recht haben müssten, Maßnahmen von staatlichen Behörden zu verlangen, und schloss nicht ausdrücklich aus, dass Staaten aufgrund nationaler Regelungen zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Die europäische Gesetzgebung im Bereich der Luftreinhaltung ziele allein nicht darauf ab, Einzelpersonen Rechte einzuräumen, deren Verletzung sie zu Schadensersatz berechtigen würde, entschieden die Richter.

Sie wiesen darauf hin, dass die Bürger dennoch die Möglichkeit haben müssen – auch durch Klagen bei den zuständigen Behörden -, die staatlichen Behörden dazu zu bringen, Maßnahmen zur Gewährleistung sauberer Luft gemäß diesem Gesetz zu ergreifen, so die Website des Gerichts.

Das Gericht entschied auf der Grundlage einer Klage eines Parisers. 21 Millionen Euro Entschädigung forderte er vom französischen Staat, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Großraum der französischen Hauptstadt seiner Gesundheit schade. Er war der Meinung, dass der Staat dafür verantwortlich gemacht werden sollte, die Grenzwerte auf EU-Ebene nicht zu berücksichtigen.

Nach Angaben der deutschen Nachrichtenagentur dpa scheint die Generalanwältin des Gerichtshofs der EU diese Position in ihrer Stellungnahme bereits vor Monaten unterstützt zu haben, obwohl das Gericht in der Vergangenheit sowohl Frankreich als auch Deutschland wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte gewarnt hatte. Das Gericht schloss sich jedoch ihrer Position zum Anspruch auf Schadensersatz nicht an, die es ablehnte.

Die europäische Gesetzgebung im Bereich der Luftqualität verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, für saubere Luft zu sorgen, aber diese Verpflichtungen dienen dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Dem einzelnen Bürger würden keine Rechte eingeräumt, begründete das Gericht. Daher muss der Staat seine Bürger nicht entschädigen.

Allerdings schloss das Gericht laut dpa nicht ausdrücklich aus, dass Staaten aufgrund nationaler Regelungen haftbar gemacht werden könnten. Es warnte auch davor, dass Einzelpersonen das Recht haben sollten, Maßnahmen von Behörden zu verlangen, wie beispielsweise einen Luftreinhalteplan.

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Hildebrand Geissler

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