Die europäische Gesetzgebung im Bereich der Luftqualität soll Einzelpersonen nicht Rechte einräumen, für deren Verletzung sie Anspruch auf Entschädigung hätten, entschieden die Richter des Gerichtshofs der EU.
Sie betonten, dass die Bürger dennoch die Möglichkeit haben müssen – auch durch Klagen bei den zuständigen Behörden –, die staatlichen Behörden dazu zu bringen, Maßnahmen zur Gewährleistung sauberer Luft gemäß dieser Gesetzgebung zu ergreifen, so die Website des Gerichts.
Angeklagt hatte die Klage ein Pariser, der vom Staat 21 Millionen Euro Entschädigung forderte, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Großraum der französischen Hauptstadt seiner Gesundheit schade. Er war der Meinung, dass der Staat dafür verantwortlich gemacht werden sollte, die Grenzwerte auf EU-Ebene nicht einzuhalten.
Laut der deutschen Nachrichtenagentur DPA scheint die Generalanwältin des Gerichtshofs der EU diese Position in ihrer Stellungnahme bereits vor Monaten unterstützt zu haben, obwohl das Gericht in der Vergangenheit sowohl Frankreich als auch Deutschland wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte gewarnt hatte. Das Gericht widersprach jedoch ihrer Position zum Anspruch auf Schadensersatz, die es abwies.
Die europäische Gesetzgebung im Bereich der Luftqualität verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, für saubere Luft zu sorgen, aber diese Verpflichtungen dienen dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Dem einzelnen Bürger würden keine Rechte eingeräumt, begründete das Gericht. Daher muss der Staat seine Bürger nicht entschädigen.
Allerdings schloss das Gericht laut DPA nicht ausdrücklich aus, dass Staaten aufgrund nationaler Regelungen haftbar gemacht werden könnten. Es warnte auch davor, dass Einzelpersonen das Recht haben sollten, Maßnahmen von Behörden zu verlangen, wie beispielsweise einen Luftreinhalteplan.
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