Häfen dürfen Schiffe mit geretteten Migranten nicht ohne Grund kontrollieren

Der Fall des Gerichtshofs der EU betrifft zwei Klagen einer deutschen humanitären Organisation gegen das Verhalten der italienischen Behörden in den Häfen von Palermo und Porto Empedocle im Sommer 2020

Hafenbehörden dürfen Rettungsschiffe humanitärer Organisationen nicht inspizieren, wenn sie keine stichhaltigen Beweise für eine Gefahr haben, entschied der Gerichtshof der EU heute. Der Fall betrifft zwei Klagen der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch gegen das Verhalten der italienischen Behörden in den Häfen von Palermo und Porto Empedocle im Sommer 2020.

Nachdem die Schiffe Sea-Watch 3 und Sea-Watch 4 die geretteten Migranten in den genannten Häfen ausgeschifft hatten, ordneten die Hafenbehörden ihre Inspektion und später das Festhalten beider Schiffe an.

Nach Angaben des Managements der genannten Häfen verfügten die Schiffe nicht über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung von Such- und Rettungsaktionen, und die Anzahl der Personen auf ihren Decks überstieg die zulässige Kapazität bei weitem.

Die Nichtregierungsorganisation Sea-Watch focht die Maßnahme daraufhin vor einem Gericht in Sizilien mit dem Argument an, die Häfen hätten ihre Befugnisse überschritten, indem sie die Inspektion und Festnahme angeordnet hätten.

Rettungsschiffe humanitärer Organisationen dürfen in den Häfen von EU-Mitgliedstaaten Kontrollen unterzogen werden, „aber der Hafenstaat muss konkret und präzise nachweisen, dass ernsthafte Anzeichen einer Gefährdung der Gesundheit, der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen an Bord oder der Umwelt vorliegen“, die Entscheidung des Gerichtshofs der EU-Staaten.

Ein sizilianisches Gericht hat den Fall an den EU-Gerichtshof weitergeleitet, um „den Umfang der Hafenstaatsbefugnisse zur Kontrolle und Festnahme von Schiffen, die von humanitären Organisationen betrieben werden, zu klären“, berichtete die Deutsche Welle online.

Der EU-Gerichtshof betonte in seinem heutigen Urteil, dass die beiden Schiffe Leben retteten und die Zahl der Menschen an Bord in einem solchen Fall kein ausreichender Grund für eine Überprüfung sei.

Rettungsschiffe humanitärer Organisationen dürfen in den Häfen von EU-Mitgliedstaaten Kontrollen unterzogen werden, „aber der Hafenstaat muss konkret und präzise nachweisen, dass ernsthafte Anzeichen einer Gefährdung der Gesundheit, der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen an Bord oder der Umwelt vorliegen“, die Entscheidung des Gerichtshofs der EU-Staaten.

Das sizilianische Gericht muss nun entscheiden, ob die besonderen Umstände in den konkreten Fällen die Maßnahmen der Hafenbehörden gerechtfertigt haben oder nicht.

Hildebrand Geissler

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