Jüdische Erben wegen eines Picasso-Gemäldes mit dem Titel Frau bügeltverklagen das New Yorker Guggenheim Museum, wo das besagte Gemälde seit 1978 hängt. Ihr Vorfahre, ansonsten ein deutscher Jude, Carl Und Rosie Adlerverkauften dieses Picasso-Gemälde 1938, um mit dem gesammelten Geld ihre Flucht vor den Nazis zu finanzieren, schreibt die französische Presseagentur AFP.
Die Erben glauben, dass sie die rechtmäßigen Besitzer dieses Ölgemäldes sind, das Picasso 1904 gemalt hat. Der Wert des Gemäldes soll zwischen 100 und 200 Millionen US-Dollar liegen. Das American Museum hält ihre Behauptung für unbegründet.
Aus der von den Erben am 20. Januar bei einem Gericht in Manhattan eingereichten Klage geht hervor, dass Karl Adler das Gemälde 1916 gekauft hat von Heinrich Thannhäuser, der ein jüdischer Galerist in München war. In dieser Zeit leitete Adler eines der führenden Lederunternehmen und führte mit seiner Frau ein wohlhabendes Leben im Südwesten Deutschlands. Dies war bis 1933 der Fall, als die Nazis an die Macht kamen und die Adlers ihre geschäftliche und finanzielle Stabilität verloren. 1938 flohen sie vor den Nazis – sie lebten in den Niederlanden, Frankreich und der Schweiz und warteten auf die Genehmigung ihrer Visa für Argentinien.
Sie verkauften das Gemälde zu einem neunmal geringeren Wert
Da sie jedoch kurzfristige Visa für europäische Länder vermeiden wollten, verkauften sie das oben genannte Gemälde an den Sohn des Galeriebesitzers Thannhauser, von dem sie das Gemälde auch kauften. Sie bekamen dafür neunmal weniger Geld, als sie ursprünglich für das Gemälde bezahlt hatten. Die Kläger, also die Erben, verstehen darin einen Beweis dafür, dass das Gemälde unter Zwang verkauft wurde, also „dass Adler das Gemälde nie zu einem solchen Preis verkauft hätte, wenn die Nazis sie nicht verfolgt hätten“.
Thannhauser verfügt unter anderem über eine eigene Kunstsammlung Eine Frau, die buchstabiert, gespendet an das Guggenheim Museum. Das Museum behauptet, dass in der Klage außer Acht gelassen werde, dass das Museum Adlers Sohn kontaktiert habe, bevor sie offizieller Eigentümer des Gemäldes geworden seien. Sein Sohn hatte jedoch keine Bedenken oder Vorbehalte gegenüber dem Gemälde.
Es ist kaum zehn Jahre her Thomas Bennison, der Enkel eines anderen von Adlers Kindern, erkannte, dass das Gemälde möglicherweise einst seiner Großmutter gehörte. Seine Anwälte standen mehrere Jahre lang mit dem New Yorker Museum in Kontakt, doch dann verlangten sie 2021 vom Museum die Rückgabe des Gemäldes an die Erben.
Gesetz zur Rückgabe enteigneter Kunstwerke während des Holocaust
Bennisons Klage, in der auch andere entfernte Verwandte, mehrere jüdische Organisationen und gemeinnützige Organisationen als Mitkläger genannt werden, wurde nach dem US-amerikanischen Holocaust Restitution Act eingereicht.
Das Gesetz von 2016 bietet NS-Verfolgten und ihren Erben die Möglichkeit, von den Nazis beschlagnahmte Kunstwerke zurückerhalten zu lassen.
Das Museum behauptet, es nehme die Worte des Gesetzes sehr ernst, sie seien aber die rechtmäßigen Eigentümer des Picasso-Gemäldes. Sie behaupten, der Verkauf von Adler an Thannhauser sei ein fairer Tausch zwischen langjährigen Parteien gewesen und habe stattgefunden, als sich beide „außerhalb von Nazi-Deutschland“ befanden, heißt es weiter AFP.
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