Mehr als 40.000 Flüchtlinge in Deutschland haben bereits Asyl in anderen EU-Ländern beantragt



Zuständig für die Asylbeantragung ist das Land, in dem die Überläufer erstmals in die EU einreisen, einige Länder tun dies jedoch aufgrund der großen Zahl der Antragsteller nicht. Foto: Reuters

Bis Ende September waren rund 251.000 Menschen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert. Fast 234.000 Schutzanträge wurden erstmals von Überläufern eingereicht.

Nach der Dublin-Verordnung müssen Asylbewerber registriert werden In das Land, in das sie zuerst einreisen In Europäische Union. Dieses Land ist auch für Asylanträge zuständig. In der Praxis funktioniert das System nur In in begrenztem Umfang.

Beispielsweise weigert sich Italien derzeit, die Dublin-Regeln umzusetzen, unter anderem wegen der großen Zahl neu ankommender Migranten per Boot. Nach Angaben des italienischen Innenministeriums erfolgt dies über das Mittelmeer In Fast 150.000 Flüchtlinge kamen dieses Jahr nach Italien.

Das gab auch die Bundesregierung bekannt In Im ersten Halbjahr wurden laut Dublin-Verordnung lediglich neun Personen aus Italien überstellt.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums von Januar bis Ende September In gemäß den Dublin-Regeln In Ein weiterer EU-Mitgliedsstaat hat insgesamt knapp 3.800 Menschen zurückgeschickt.

Deutscher Präsident Frank-Walter Steinmeier Ist In hatte sich Anfang Oktober für eine Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen In Land. Er sagte, es sei ein umfassender Ansatz erforderlich, um die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, einschließlich der Einführung strengerer Grenzkontrollen zu anderen europäischen Ländern und schnellerer EU-weiter Verfahren zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.

Helfried Kraus

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