Merkel wurde vom Gericht wegen unangemessener politischer Äußerungen gerügt

Die frühere deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel ist heute vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden, weil sie bei der Kritik an ihren politischen Gegnern eine Grenze überschritten hat. Mit ihren Äußerungen zur rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) habe Merkel laut Gericht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen.


Angela Merkel Foto: STA


KARLSRUHE
> Der Beginn des Rechtsverfahrens geht auf den Februar 2020 zurück, als der Thüringer Landtag einen liberalen Politiker zum Ministerpräsidenten wählte von Thomas Kemmerich. Er wurde mit den Stimmen von drei Parteien gewählt: seiner liberalen Partei FDP, der Christdemokraten (CDU) und der AfD.

Dass die CDU bei der Wahl des Ministerpräsidenten mit der AfD abgestimmt hat, hat in Deutschland für einen politischen Schock gesorgt, da die rechtsextreme Partei in der Regel fast vollständig von den Machtstrukturen auf Landes- und Bundesebene ausgeschlossen ist, obwohl sie es ist in allen gesetzgebenden Körperschaften vertreten.

Andere etablierte deutsche Parteien weigerten sich sowohl vor als auch nach der Thüringen-Wahl, mit der AfD zusammenzuarbeiten oder Koalitionen einzugehen.


Angela Merkel sagte kurz nach Kemmerichs Wahl, das Ergebnis der Thüringer Abstimmung sei „unverzeihlich und daher aufzuheben“. Es sei „ein schlechter Tag für die Demokratie“, fügte sie hinzu.

Kemmerich trat drei Tage später aufgrund des politischen Aufruhrs zurück, der durch seine Wahl verursacht wurde. Im folgenden Monat wurde dann nämlich ein neuer Landeshauptmann gewählt Bodo Ramelow aus den Reihen der Linkspartei.

Damals kündigte die AfD eine Klage gegen Merkel an, weil sie Kemmerich angeblich zum Rücktritt gezwungen haben soll, was zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führte.


Hildebrand Geissler

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