Mit Drohnen über Fahrer? Noch nicht in Slowenien, schon im Ausland. #Foto

In Spanien begrüßte uns ein Warnschild zur Drohnen-Verkehrskontrolle auf einem der Gebirgspässe, der aufgrund seiner kurvigen und attraktiven Straße bei Motorradfahrern und Sportwagenfans und letztlich auch Radfahrern beliebt ist. Obwohl wir in der Vergangenheit bereits in ausländischen Medien über die neuen Praktiken der Polizeibeamten zur Verkehrskontrolle gelesen haben, ist dies das erste Mal, dass wir auf eine solche Warnung stoßen, die die Fahrer vor einer neuen Art der Verkehrskontrolle warnt. Auch die slowenische Polizei erwägt ähnliche Methoden der Verkehrskontrolle, sie hat auch einen Vorschlag zur Änderung der Gesetzgebung vorgelegt, die Verkehrskontrolle mit Hilfe von Drohnen vorerst verhindert.

In Deutschland werden seit 2019 spezielle Drohnen zur Verkehrsregelung auf Autobahnen eingesetzt. Diese werden zu einem immer wirksameren Mittel zur Verkehrssteuerung. Die Vogelperspektive hat zusätzliche Vorteile, während die Drohnen hoch in der Luft vor den Augen der Fahrer verborgen sind.

Die Spanier schon vor drei Jahren mit 11 Überwachungsdrohnen

Spanien ist eines der europäischen Länder, das die Verkehrssteuerung mit Drohnen schnell erobert hat. 2019 waren 11 davon im Einsatz, diesen Sommer sind es bereits 39 im täglichen Einsatz. Sie können mit einem Akkupack bis zu zwei Stunden oder 40 Minuten lang in einer Höhe von 120 Metern schweben, wenn sie sich im Verkehr bewegen. Sie beschleunigen sehr schnell auf eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern und folgen einem Schwerverbrecher. Spanische Polizisten lieben sie auch, weil sie Täter bis zu 500 Meter von der Drohne entfernt erkennen können.

Auch die slowenische Polizei hat 2019 damit begonnen, die ersten Drohnen zur Verkehrskontrolle zu testen, blieb aber an der gesetzlichen Grundlage hängen.

„Bei der slowenischen Polizei ist uns bekannt, dass einige europäische Polizeien (z. B. spanische, schweizerische, deutsche, finnische) Drohnen erfolgreich in der Straßenverkehrskontrolle einsetzen. Sie nutzen sie für klassische Verkehrsbeobachtungen und für etwas fokussiertere Kontrollen, wie z. B. Sicherheitsabstandsregelungen „Mit der Entwicklung der Technik werden sich in Zukunft neue Möglichkeiten ergeben, wie zum Beispiel die Geschwindigkeitskontrolle“, antwortete uns die Polizei.







Die Verkehrskontrolle aus der Luft bleibt in Slowenien die Domäne von Polizeibeamten in Hubschraubern.

Wann werden die Rechtsgrundlagen für die Nutzung auf slowenischem Boden geregelt?

„Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen wird durch das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei geregelt, das nicht festlegt, dass Drohnen zur Kontrolle des Straßenverkehrs eingesetzt werden könnten. In diesem Bereich hat die Polizei bereits vorgeschlagen, die Gesetzgebung so zu ändern, dass Drohnen dies könnten zumindest für ein effektiveres polizeiliches Handeln im Straßen- und Stauverkehr genutzt werden. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wäre eine klassische Verkehrsbeobachtung weiterhin nicht möglich“, betont die Polizei.

Die Polizei wird vom Information Commissioner auf Einschränkungen in diesem Bereich aufmerksam gemacht Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Darin hat das Verfassungsgericht bei der Beurteilung der Verfassungskonformität des Einsatzes von Drohnen zum Nachweis von Verbrechen und Vergehen und zur Identifizierung von Übertretern oder Tätern festgestellt, dass diese Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben in ZNPPol nicht gegeben ist verfassungswidrig, aber der Verfassungsgerichtshof hat gegenüber dem Angeklagten eine umfassende Auslegung der Vorschrift vorgenommen, aus der er hervorgeht.

Dass technische Mittel zur Fotografie und Bild- und Tonaufzeichnung auf Drohnen nur zum Nachweis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Identifizierung von Übertretern oder Tätern verwendet werden dürfen oder dass sie nur auf Grundlage einer bereits festgestellten Straftat oder Straftat verwendet werden dürfen, dass der Einsatz erfolgt von Drohnen sind dabei Flugzeuge zu Präventiv- oder Überwachungszwecken im Sinne der Aufdeckung illegalen Verhaltens, das die Anzeichen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfüllt, ausgeschlossen“, erläuterte die slowenische Polizei, warum Drohnen bis zu einer Gesetzesänderung nicht zur Verkehrskontrolle eingesetzt werden dürfen.

Swanhilde Arbeit

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