Semenya, zweimalige Olympiasiegerin über 800 Meter und dreimalige Weltmeisterin, hatte zuvor ebenfalls erfolglos Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof Cas und beim Schweizer Bundesgericht eingelegt, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa.
Der Weltsportverband verlangt von Semenya die Einnahme sogenannter Anti-Doping- oder Testosteronhemmer, wenn sie dennoch im Damen-Wettbewerb antreten will. Die Sportlerin hat von Natur aus einen hohen Spiegel dieses Hormons im Blut und kämpft seit vielen Jahren gegen die Forderungen der Sportbehörden. Es wurde nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genehmigt.
Derzeit sei unklar, welche Auswirkungen das Urteil auf die Regeln im Sport haben werde, schreibt die dpa. Aber es könnte Cas dazu zwingen, Vorschriften zu überprüfen, die Semenya und andere intersexuelle Sportler dazu verpflichten, ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich zu senken, um an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.
Im November 2018 führte der internationale Dachverband im Bereich der Leichtathletik in einigen Disziplinen eine Testosterongrenze für die Teilnahmeberechtigung in der Damenkategorie ein. Semenya hat öffentlich bekannt gegeben, dass sie einen hohen natürlichen Testosteronspiegel hat, weigert sich jedoch, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, die ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Grenzwert senken würde, um ihr das Laufen der 800 Meter zu ermöglichen.
Inzwischen hat World Athletics bereits reagiert und wird trotz des Urteils des EGMR zugunsten von Semenya die Testosteronbestimmungen vorerst nicht ändern. „Vorerst bleiben die vom Vorstand im März 2023 genehmigten Regelungen in Kraft“, schrieb der Verband heute. Der internationale Dachverband ist davon überzeugt, dass Transgender-Regeln „weiterhin ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz eines fairen Wettbewerbs in der Kategorie Frauen“ sind.
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