STA
15. Dez. 2018 15:23
| Aktualisiert: 15:28 / 15.12.2018
Diese Woche haben beide Kammern des Deutschen Bundestages einem Gesetzentwurf zugestimmt, der es deutschen Bürgern ermöglichen würde, in ihren Personaldokumenten neben männlich und weiblich auch ein drittes Geschlecht zu wählen. Das Gesetz könnte bereits nächstes Jahr in Kraft treten, berichtet die deutsche Nachrichtenagentur dpa.
In der Geburtsurkunde wird künftig neben männlich und weiblich eine eigene Kategorie für intersexuelle Menschen eingeführt, also für diejenigen, die keine klar definierten Geschlechtsorgane haben oder sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsorgane besitzen.
Die Heiratspläne der Regierung waren von Anfang an auf Kritik gestoßen, da eine Änderung der Geburtsurkunde aufgrund der Bestrebungen der konservativen Union nur mit einem ärztlichen Attest möglich ist. Dieser Artikel wurde in den Verhandlungen in den zuständigen Gremien leicht abgeschwächt.
Grund für das Gesetz war die Feststellung des Verfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, dass die aktuelle Regelung Intersexuelle diskriminiere. Es ordnete an, dass die Regierung das Gesetz zur Geschlechtsregistrierung, das derzeit nur zwei Optionen vorsieht – männlich und weiblich – bis Ende dieses Jahres ändern muss. Die Regierung verabschiedete das Gesetz im August.
So entschied das Gericht im Fall einer erwachsenen intersexuellen Person mit einem X-Chromosom und keinem weiteren geschlechtsbestimmenden Chromosom, die erfolglos versucht hatte, das Geschlecht auf der Geburtsurkunde von weiblich in die dritte Kategorie zu ändern.
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind zwischen 0,05 und 1,7 Prozent der Weltbevölkerung intersexuell, also etwa so viele wie Rothaarige. Manchmal ist Intersexualität bereits bei der Geburt erkennbar, in manchen Fällen jedoch erst in der Pubertät.
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