Zuschuss für Jugendliche und junge Familien

Die Gemeinde Murska Sobota stellt Mittel für die erste Lösung des Wohnungsproblems junger Menschen bereit.




Die erfolgreich gelöste Wohnungsfrage ist einer der wichtigsten Meilensteine ​​auf dem Weg in die Selbständigkeit junger Menschen. Das teilte die Gemeinde Murska Sobota mit Öffentliche Ausschreibung zur Subventionierung der Wohnungsfrage für junge Menschen und junge Familien in der Gemeinde Murska Sobota im Jahr 2022, weil es ein unterstützendes Umfeld für die Regulierung der Wohnbedingungen für junge Menschen und junge Familien schaffen und dadurch ihre Unabhängigkeit erleichtern möchte, und vor allem dazu beitragen möchte, dass junge Menschen in der Gemeinde Murska Sobota bleiben oder sogar in ihr Gebiet einwandern und mitgestalten und sich entwickeln ein zukunftsorientiertes, positives und integratives Umfeld für alle Einwohner der Gemeinde. Anspruchsberechtigt sind Jugendliche und junge Familien, die die Bedingungen der öffentlichen Ausschreibung erfüllen, als Anreiz, die Wohnungsfrage erstmals durch den Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu lösen oder Erwerb von Eigentums- oder Miteigentumsrechten an einem einzelnen Teil des Gebäudes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Murska Sobota.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährung eines Zuschusses (einmalige finanzielle Hilfe) an junge Menschen und junge Familien für die erste Lösung des Wohnungsproblems in der Gemeinde Murska Sobota. Laut dieser Ausschreibung gehört die Förderung jungen Menschen und jungen Familien als Anreiz, die Wohnungsfrage erstmals durch den Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder den Erwerb von Eigentum oder Miteigentum zu lösen – Eigentumsrechte an einem einzelnen Teil des Gebäudes auf dem Gebiet der Gemeinde Murska Sobota.

Zuschussberechtigt sind:
– Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Antrags das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ledig oder kinderlos sind;
– eine junge Familie, dh eine Lebensgemeinschaft von Eltern mit einem oder mehreren Kindern, in der zum Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Antrags kein Elternteil das 35. Lebensjahr vollendet hat. Als junge Familie gilt nicht nur die Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern, sondern auch alle anderen Familienformen, wie sie in den Regelungen über Ehe- und Familienverhältnisse definiert sind.

Ein Begünstigter, der die folgenden Bedingungen erfüllt, ist berechtigt, eine Subvention zu erhalten:
– Zum ersten Mal im Gebiet der Gemeinde Murska Sobota löst es das Wohnungsproblem. Die erste Erledigung der Wohnungsfrage bedeutet die erstmalige Errichtung oder der Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder der erstmalige Erwerb von Eigentums- oder Miteigentumsrechten an einem einzelnen Gebäudeteil, in der für den Fall, dass der Berechtigte nicht Eigentümer eines anderen Mehrfamilienhauses oder einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist.
– kein anderes Wohnhaus oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, die aufgrund ihrer Größe und Zweckbestimmung ohne Weiteres zur Lösung der Wohnungsfrage genutzt werden könnte,
– am Tag der Einreichung des Antrags wurden alle Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde Murska Sobota und öffentlichen Einrichtungen, deren Gründer die Gemeinde Murska Sobota ist, beglichen,
– das persönliche Jahreseinkommen (Einkommen des Leistungsberechtigten oder seiner Familie) das 2,5-fache des durchschnittlichen Jahresgehalts pro Arbeitnehmer im Vorjahr nicht übersteigt. (Das durchschnittliche monatliche Nettogehalt für 2021 beträgt 1.270,30 EUR (Quelle: Statistisches Amt der Republik Slowenien)).

Subventionsbetrag
Die Höhe der Förderung für einen einzelnen Berechtigten bei der Errichtung oder dem Kauf eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus beträgt maximal 5.000,00 Euro.
Zusätzlich zum Zuschuss aus dem ersten Absatz dieses Punktes erhält der Begünstigte auch:
– bis zu 1.000,00 Euro bei der Errichtung eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in einem denkmalgeschützten Gebiet,
– nach der Anzahl der Kinder in einer jungen Familie, nämlich:
*ein Kind bis maximal 800,00 Euro,
*zwei Kinder bis maximal 1.000,00 Euro,
*ab drei Kindern bis maximal EUR 1.200,00.

Die Höhe des Zuschusses für einen einzelnen Berechtigten bei Erwerb von Eigentums- oder Miteigentumsrechten an einem einzelnen Gebäudeteil beträgt maximal 3.000,00 Euro.

Der Zuschuss wird unter den Begünstigten bis zur Höhe der im Haushalt vorgesehenen Mittel aufgeteilt. Stellt der Gutachterausschuss fest, dass die Mittel nicht ausreichen, um sie allen Begünstigten zuzuteilen, werden die Mittel anteilig auf alle Begünstigten verteilt.

Da eines der wichtigsten Hindernisse auf dem Weg zu einer geeigneten Wohnung sicherlich die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für den Bau oder Kauf der ersten Wohnung oder des ersten Wohngebäudes ist, hat die Gemeinde Murska Sobota im Haushalt 2022 zugeteilt Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro.

Ausschreibungsunterlagen und alle weiteren Informationen zur Öffentlichen Ausschreibung finden Sie hier finden Sie auf der Website der Gemeinde. Für die Teilnahme an der öffentlichen Ausschreibung ist eine Online-Bewerbung auf der kommunalen Website erforderlich. Bewerbungsschluss ist der 30. Oktober 2022teilte die Gemeinde Murska Sobota mit.

Die Fotos sind symbolisch.

Almeric Warner

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