Das Gericht prüfe den Inhalt der Klage von Rosneft gegen das Bundeswirtschaftsministerium, sagte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig, wollte aber keine weiteren Details preisgeben.
Die Anwaltskanzlei Malmendier, die das russische Unternehmen vertritt, ist überzeugt, dass die Voraussetzungen für eine staatliche Vormundschaft nicht erfüllt waren.
Mitte September gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass die Unternehmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing als Reaktion auf die Gefährdung der Energieversorgungssicherheit der Aufsicht der staatlichen Energieregulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, unterstellt werden.
Etwa 12 Prozent der deutschen Ölraffineriekapazitäten werden von Rosneft Deutschland gehalten, was sie zu einem der größten Ölraffinerieunternehmen des Landes macht. Mit der Übernahme der Rosneft-Töchter fiel der Betrieb der Raffinerien, darunter auch der PCK-Raffinerie Schwedt, die nahe der polnischen Grenze liegt und rund 90 Prozent des in Berlin und Umgebung verbrauchten Erdöls liefert, in den Besitz des deutschen Staates.
Das offizielle Moskau warf der deutschen Regierung vor, eine „Zwangsenteignung“ ihrer deutschen Tochtergesellschaften zu beginnen, während Rosneft den Umzug Berlins als illegal bezeichnete und sagte, es könne den sicheren Betrieb der PCK-Raffinerie Schwedt nicht mehr garantieren. Gleichzeitig beteuerte er seine Bereitschaft, mit der Bundesregierung über einen neuen Vertrag zu verhandeln.
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