Deutschland verschärft Umweltauflagen bei der Umsetzung der neuen GAP

Heute hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Deutschland ihre Forderungen für eine reformierte Agrarpolitik vorgestellt – darunter fordert sie mindestens 30 Prozent der Direktzahlungen für neue Umweltauflagen und mindestens 10 Prozent der Landfläche für den Artenschutz. Inhaltlich decken sich ihre Vorstellungen fast vollständig mit der Position der Arbeitsgruppe der Bundesumweltminister.

Schulze sagte auf der heutigen Pressekonferenz, das Bundeslandwirtschaftsministerium habe nur wenige Fragen gehabt, nun gebe es einige Antworten. Der SPD-Politiker erinnerte an den Brief von Agrarministerin Julia Klöckner zur Umsetzung der Agrarreform in Deutschland, den sie vergangene Woche an die Agrarminister der Länder geschickt hatte. Schulze betont, dass „in weiten Teilen der Landwirtschaft dringend Handlungsbedarf besteht, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verbessern“. Deshalb plädiere er für eine weitreichende Neuausrichtung der politischen Rahmenbedingungen. „Eine Landwirtschaft, die nicht umweltschonend und nicht effizient ist, können wir uns nicht leisten“, so Schulze.

Konkret fordert die Umweltministerin, dass 30 Prozent der Mittel für Direktzahlungen für Umweltmaßnahmen verwendet werden sollen. Der Anteil soll schrittweise steigen. Ob der Mindestanteil im Trilog 20 oder 30 Prozent betragen soll, darüber ringen die EU-Institutionen bekanntlich noch.

Entschädigung für den Verzicht auf Düngemittel und Pestizide

Zur Ausgestaltung der Ökoregelung schlägt das Umweltministerium zehn Maßnahmen vor, unter denen die landwirtschaftlichen Betriebe entscheiden sollen: Zu diesen Maßnahmen gehören: Bereitstellung von Flächen für den Artenschutz, Reduzierung des Düngemitteleinsatzes, gänzlicher oder 50-prozentiger Verzicht auf Pestizide, mindestens fünfteilige Fruchtfolge mit Zehntleguminosen, Bewirtschaftung kleiner Parzellen und Umwandlung von Ackerland in Moorwiesen. Die Ministerin will Zahlungen für Umweltmaßnahmen nicht als Pauschalzahlungen genehmigen, sondern an das jeweilige Tätigkeitsfeld knüpfen. Mehrjährige Maßnahmen sollen höher honoriert werden. Teilweise sollen Umweltzahlungen regional unterschiedlich ausgestaltet werden.

Bindung von Nutztieren an die Oberfläche

Das Umweltministerium will die Umverteilung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule deutlich erhöhen. Eine verbindliche Höhe wird im Dokument nicht genannt, aber 10 Prozent würden laut Umweltministerium immer noch nicht ausreichen, um die Vorgaben zu erfüllen. In Deutschland werden die Direktzahlungen derzeit zugunsten der ländlichen Entwicklung um 6 Prozent gekürzt.

Zur Konditionalität fordert die Ministerin, dass mindestens 5 Prozent der Ackerflächen und Dauerplantagen unbewirtschaftet bleiben, um neben ökologischen Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche für den Artenschutz zu reservieren. Die Flächen sollen als Dauerbrachen, Uferzonen oder Landschaftselemente vorgesehen werden. In der Tierhaltung will Schulze mit den zugewiesenen Mitteln eine stärkere Flächenbindung erzwingen. Damit der Grünlandanteil nicht sinkt, müsste für den Umbruch von Dauergrünland eine Genehmigung beantragt werden oder als Ausgleich neues Grünland angelegt werden. Zudem wird vorgeschlagen, die maximale Größe der Felder zum Schutz vor Erosion zu begrenzen.

Schulze betonte wie Agrarministerin Klöckner den Zeitdruck bei der Ausarbeitung des deutschen GAP-Strategieplans. Er wolle die Verhandlungen möglichst noch vor den Sommerferien abschließen, damit es bei der Auszahlung der EU-Gelder nicht zu Verzögerungen komme. Zugleich betonte Schulze, dass EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans klargestellt habe, dass ein nationaler Strategieplan, der die Anforderungen des Green Deal nicht berücksichtige, nicht genehmigt werden könne.

Almeric Warner

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