Das Landgericht Halle hat heute den Vorsitzenden der AfD in Thüringen, Björn Höcke, wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Höcke wies alle Vorwürfe zurück. Die Entscheidung des Gerichts sei noch nicht rechtskräftig, berichtet die Deutsche Presse-Agentur dpa.
In einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltinischen Mersenburg kam Höcke zu dem Schluss: „Alle für unsere Heimat, alle für Sachsen-Anhalt, alle für Deutschland.“ Der letzte Teil des Sprechgesangs ist ein verbotener Slogan, der einst von der paramilitärischen SA-Gruppe verwendet wurde, die eine Schlüsselrolle beim Aufstieg des Nazi-Diktators spielte Adolf Hitler antreiben. Ebenso sind der Hitlergruß und andere Symbole aus der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland verboten.
Höcke beharrte darauf, dass er nicht schuldig sei
Der ehemalige Geschichtslehrer behauptete vor Gericht, er wisse nichts von der Verwendung des Slogans durch die Nazis und betonte, er sei nicht schuldig. Er war überzeugt, dass es sich um ein alltägliches Sprichwort handelte.
Der Richter sagte heute, das Gericht sei davon überzeugt, dass Höcke wusste, dass der SA-Slogan verboten sei, und ihn trotzdem verwendet habe.
Dasselbe behauptete auch die Staatsanwaltschaft. Es erforderte ein halbes Jahr auf Bewährung mit zwei Jahren auf Bewährung und einer Zahlung von zehntausend Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation.
Höcke, Vorsitzender der Turiner AfD, will bei den Regionalwahlen im Herbst genügend Unterstützung sammeln, um der erste Ministerpräsident aus den Reihen der rechtsextremen Partei zu werden. Die Entscheidung des Gerichts hat derzeit keine direkten Auswirkungen auf seine Kandidatur, Höcke steht nun aber offiziell im Strafregister. Im Dezember muss er sich jedoch erneut wegen des gleichen Slogans wehren, da er ihn voraussichtlich auch bei einer Rede in der Stadt Gera verwenden wird, schreibt die dpa.
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