Einschneidende Veränderungen an Grundschulen angekündigt: Erstklässler lernen eine Fremdsprache



SR/STA



30.11.2023, 15:31 Uhr

Aktualisiert: 30.11.2023, 16:04 Uhr

Der Regierungsvorschlag zur Novelle des Grundschulgesetzes sieht auch Änderungen bei der bundesweiten Wissensprüfung und den Pflichtfremdsprachen vor. Wenn die Novelle angenommen wird, stehen dem Schulsystem große Veränderungen bevor.

Der Regierungsvorschlag für eine Änderung des Grundschulgesetzes, der Neuerungen im Bereich der bundesweiten Wissensprüfung, ein erweitertes Programm, die Rechte von Schülern beim Heimunterricht, obligatorische Fremdsprachen und die Bildung von Schülern mit besonderem Förderbedarf mit sich bringt, liegt nun in den Händen der Nationalversammlung. Nach der heutigen Regierungssitzung stellte die Bildungsministerin im Rahmen einer Pressekonferenz die wichtigsten Änderungen im Grundschulgesetz vor Darja Felda. Ihm zufolge sieht der Vorschlag einen landesweiten Wissenstest auch für Schüler der dritten Klasse vor. Gleichzeitig werden die Leistungen der bundesweiten Prüfung in der neunten Klasse als eines der Kriterien für die Auswahl der Kandidaten bei einer zulassungsbeschränkten Zulassung zu weiterführenden Bildungsgängen berücksichtigt. Einzelheiten werden in den Gesetzen für weiterführende Schulen geregelt. Hier, so der Minister, werde es wohl noch einmal notwendig sein, mit weiterführenden Schulleitern und anderen Experten zu sprechen und eine Grenze festzulegen, inwieweit Erfolge in der Grundschule berücksichtigt werden und inwieweit das Erreichen des bundesweiten Wissenstests in der neunte Klasse. Dies wird jedoch gesetzlich festgelegt und hängt nicht von der einzelnen High School ab. Dies bedeutet, dass diejenigen, die sich am 1. September 2024 in die neunte Klasse einschreiben, wissen, dass sie die nationale Eignungsprüfung für die neunte Klasse absolvieren müssen.

Wahlfächer

Mit dem Änderungsvorschlag wird das Konzept des erweiterten Grundschulprogramms weiter erneuert. Darin wird festgelegt, dass die bisher gültigen Elemente des erweiterten Programms, nämlich verlängerter Aufenthalt, Ergänzungs- und Zusatzunterricht, Einzel- und Gruppenlernhilfe sowie Wahlpflichtfächer, durch die Implementierung von Inhalten aus den Bereichen Bewegung, Gesundheit, kulturelle und politische Bildung transformiert werden. sowie Inhalte aus Studienbereichen. Die Studierenden nehmen freiwillig an diesem Programm teil.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Wahlpflichtfächer, wenn sie zum Inhalt des erweiterten Studiengangs werden, nach dem neuen System nicht bewertet werden. Wenn die Novelle in Kraft tritt, könnte die Schule dieses Programm vor, während und nach dem Unterricht umsetzen. Im Übrigen ist die Schule verpflichtet, die genannten Inhalte den Erstklässlern vor und nach Ende des Pflichtunterrichts anzubieten. In diesem Sinne werden Kinder durch strukturierte Aktivitäten vor und nach Ende des Pflichtprogramms geschützt.

Fremdsprache in der ersten Klasse

Der Vorschlag führt außerdem eine obligatorische erste Fremdsprache in der 1. Klasse der Grundschule ein. Es wird entweder Englisch oder Deutsch sein. Wie Felda erklärte, sei das Erlernen einer Fremdsprache in der 1. Klasse bereits an einigen Grundschulen erprobt und die Lösung habe sich als ausreichend erwiesen. Ihm zufolge waren die meisten Schüler in Fremdsprachenkursen eingeschrieben. So wurden im Schuljahr 2016/2017 bereits 92,73 Prozent der Erstklässler in den Unterricht der ersten Fremdsprache einbezogen, Tendenz steigend. In diesem Schuljahr besuchten 19.384 Schülerinnen und Schüler Fremdsprachenunterricht als Wahlpflichtfach, so die Ministerin.

Entgegen den Erwartungen sieht die Novelle keine Pflichtpflicht einer zweiten Fremdsprache vor. Laut Felda gab es für diese Lösung keinen ausreichenden Konsens, sodass zusätzliche Überlegungen erforderlich seien. „Sicherlich wird dies früher oder später im Gesetz verankert sein, aber es besteht die Notwendigkeit, Änderungen an der Thematik in Betracht zu ziehen.“ betonte er.

Hausunterricht

Durch die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des häuslichen Unterrichts wird ein gleichwertiger Bildungsstandard für Schüler gewährleistet, die in der Schule unterrichtet werden. Das bedeutet, dass Schüler, die zu Hause unterrichtet werden, nun in allen Fächern jeder Klasse Prüfungen ablegen müssen. Die Regeln für Homeschooling werden immer strenger. Am Ende des Jahres bestanden die zu Hause unterrichteten Schüler nur in einigen Fächern Prüfungen. Wenn ein zu Hause unterrichteter Schüler die Wissensprüfung nicht besteht, kann sein Recht auf Heimunterricht eingeschränkt werden. Die Novelle führt nämlich die Möglichkeit ein, den Unterricht zu Hause während des Schuljahres zu unterbrechen und den Schüler in den schulischen Unterricht einzubeziehen. Gleichzeitig müssen Eltern nach der Verabschiedung der Novelle den Heimunterricht bis zum 16. August ankündigen. Bisher ging man davon aus, dass sie dies bis Ende August tun könnten.

Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Für den Unterricht von Schülern mit besonderem Förderbedarf sieht der Vorschlag die Einführung von Unterricht in slowenischer Gebärdensprache und der Sprache der Taubblinden vor. Es ermöglicht auch die Organisation einer Ferienbetreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf und löst damit das Problem der schwierigeren Einbindung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in andere organisierte Betreuungsformen. Neu geregelt wird die Möglichkeit, den Status für Schüler, die eine Grundschule mit niedrigerem Bildungsniveau besuchen, um drei Jahre zu verlängern. Der Vorschlag regelt auch die bisher nur durch Verordnungen geregelte Frage des häuslichen Unterrichts für Schüler mit besonderem Förderbedarf näher. Es wird nämlich die Möglichkeit flexiblerer Bildungsformen geregelt.

Hildebrand Geissler

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