Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf einen Energiezuschlag haben

Der Arbeitsminister Luka Mesec gab gegenüber den Medien eine Erklärung bei der Präsentation des Online-Rechners zur Berechnung des Energiezuschusses für Empfänger von Sozialhilfe und Schutzgeld ab, der auf der Website gov.si funktionieren wird.


S Taschenrechneranhand derer der Einzelne berechnen kann, ob und in welcher Höhe er Anspruch auf einen Energiezuschlag hatDas Ministerium will unter anderem Personen, die nicht in das Sozialhilfe- oder Sozialhilfesystem einbezogen sind, ermutigen, zu prüfen, ob sie Anspruch auf Hilfe haben.

Nach dem Gesetz über vorübergehende Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen der Preiserhöhung für die schwächsten Bevölkerungsgruppen wird die Einmalbeihilfe Empfängern von Sozialhilfe und Schutzgeld sowie Behinderten gewährt.

Der Energiezuschlag wird zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. März 2023 vergeben

Höhe der Zulage

Der Zuschlag beträgt 200 Euro für eine Einzelperson. Sie beträgt bei Alleinerziehenden 200 Euro und weitere 118 Euro für jedes Kind bzw. weitere 59 Euro, wenn das Kind in die gemeinsame Betreuung und Erziehung einbezogen wird. Sie beträgt für Zweielternfamilien 314 Euro und erhöht sich um 118 Euro je Kind bzw. um 59 Euro bei gemeinsamer Betreuung und Erziehung des Kindes.

Für Verheiratete oder Zusammenlebende ohne Kinder beträgt der Zuschlag 314 Euro. Der Energiezuschlag für die am stärksten gefährdeten Behinderten beträgt 200 Euro. „Die Maßnahme betrifft etwa 60.000 der ärmsten Haushalte in Slowenien“, erklärt Mesec.

Die Auszahlung erfolgt spätestens im November bzw. nach Erlass des ersten Bescheides über Sozialhilfe bzw. Sozialhilfe. Die Maßnahme wird auf rund 18,4 Millionen Euro geschätzt. Sie können weitere Informationen finden hier.

Foto: Videoclip

Almeric Warner

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