Das ungarische Parlament hat heute ein Gesetz zur Einrichtung des Integritätsbüros verabschiedet, das Rechtswidrigkeiten und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Mitteln der Europäischen Union aufdecken und untersuchen wird.
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Das Gesetz wurde mit 150 Stimmen bei 12 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen angenommen. Die Regierung hofft, dass die Brüsseler Sorgen um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn dadurch beschwichtigt werden.
Das neue Integritätsbüro wird den mutmaßlichen Missbrauch von EU-Geldern untersuchen und auch ein Register der von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossenen Unternehmen führen. Wenn er Betrug entdeckt, werde er die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) informieren, berichtet die ungarische Presseagentur MTI.
Viele Experten bleiben skeptisch
Die Behörde soll in der zweiten Novemberhälfte ihren Betrieb aufnehmen. Viele Experten bleiben skeptisch, ob dies ausreichen wird, um die Korruption in Ungarn zu beseitigen. Sie betonen, dass die Regierung die Vergabe öffentlicher und EU-Gelder immer noch gezielt so lenken könnte, dass behördenabhängige Unternehmer fast immer davon profitieren würden, berichtet die Deutsche Nachrichtenagentur dpa.
Ungarischer Ministerpräsident Viktor Orbán, der seit 2010 an der Macht ist, war in eine Reihe von Auseinandersetzungen mit Brüssel über seine Politik verwickelt. Ungarn ist das erste EU-Mitglied, gegen das die Union im April ein Verfahren im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus für die Auszahlung europäischer Gelder eingeleitet hat.
Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten kürzlich vorgeschlagen, dieses Verfahren fortzusetzen und Ungarns europäische Gelder in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro einzufrieren. Wie in Brüssel erklärt, handelt es sich um das Einfrieren von 65 Prozent der Verpflichtungen innerhalb der drei operationellen Programme der Kohäsionspolitik, was mehr als einem Drittel der ungarischen Kohäsionsfonds entspricht.
Die Kommission hat sich aufgrund von Mängeln in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Korruptionsbekämpfung, Verfolgung von Fällen im Zusammenhang mit dem Missbrauch europäischer Mittel und der Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Zuweisung europäischer Mittel zu öffentlichen Mitteln dazu entschlossen.
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