Deutschland verklagt Italien wegen eines Streits um Reparationen für NS-Verbrechen



Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wurde von den Vereinten Nationen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten eingerichtet. Foto: EPA

Berlin schrieb in einer Beschwerde an das Gericht der Vereinten Nationen, dass Italien trotz eines Urteils aus dem Jahr 2012, dass solche Klagen unzulässig seien, Entschädigungsverfahren vor nationalen Gerichten zulasse, berichtete die BBC.

In Italien wurden nach diesem Urteil des IGH mehr als 25 neue Fälle bei italienischen Gerichten eingereicht. In einigen haben die Gerichte entschieden, dass Deutschland Schadensersatz leisten muss. Die Berufung an den IGH wurde zuletzt jedoch wegen zweier laufender Verfahren eingelegt, in denen deutsche Immobilien in Rom zur Finanzierung von Reparationszahlungen beschlagnahmt werden konnten.

Ein italienisches Gericht hat angekündigt, bis zum 25. Mai zu entscheiden, ob es den Zwangsverkauf bestimmter Gebäude, darunter auch deutsche Kultur-, Geschichts- und Bildungseinrichtungen, in der italienischen Hauptstadt genehmigt.

Die Berufung Deutschlands an den IGH bezieht sich auf einen Teil des Urteils von 2012, der besagt, dass Italien durch die Zulassung von Entschädigungsverfahren „gegen die Verpflichtung zur Wahrung der völkerrechtlichen Immunität der Bundesrepublik Deutschland verstoßen hat„.

Ein Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof, der von den Vereinten Nationen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten eingerichtet wurde, kann Jahre dauern. Deutschland fordert das Gericht auf, Italien daran zu hindern, deutsche Vermögenswerte bis zum Ende der Anhörung zu verkaufen.

Der Entschädigungsstreit zwischen den beiden Ländern dauert seit 2008 an

Der Reparationsstreit zwischen Deutschland und Italien wegen NS-Verbrechen geht auf das Jahr 2008 zurück, als der Oberste Gerichtshof Italiens entschied, dass Deutschland rund eine Million Euro an die Angehörigen von neun der 203 Menschen zahlen muss, die 1944 von den Nazis in der Toskana getötet wurden.

Damals appellierte Deutschland an den IGH mit der Bitte um Aufhebung des Urteils und erklärte, dass Berlin nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Entschädigungen in Milliardenhöhe an die Opfer des Nationalsozialismus nach internationalen Verträgen und dem souveränen Staat gezahlt habe Deutschland genießt Immunität vor italienischen Gerichten.

IGH: Deutschland genießt Immunität vor Zivilklagen

2012 entschied der Internationale Gerichtshof, dass die Entschädigungsansprüche nicht mit internationalem Recht vereinbar seien. „Die Italienische Republik hat gegen ihre völkerrechtliche Verpflichtung zur Achtung der Immunität der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, indem sie Zivilklagen gegen sie wegen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zugelassen hat, die das Deutsche Reich zwischen 1943 und 1945 begangen hat“, schrieb der IGH damals.

Deutschland mit einer Klage gegen Italien

Hildebrand Geissler

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