Auf eine Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik konnten sich Bundesregierung und Opposition nicht einigen.
Laut dem Vorsitzenden der Christdemokraten Deutschlands (CDU) Friedrich Merz Der Migrationsgipfel scheiterte, weil die Regierung der gemeinsam mit der CSU vorgeschlagenen umfassenden Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen nicht zustimmte.
Merz sagte, die Mitte-Links-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz habe beschlossen, auf eine pauschale Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze zu verzichten, eine zentrale Forderung seiner Christdemokraten und ihrer bayerischen Schwesterpartei, der Christlich-Sozialen Union (CDU/CSU), berichtet die Deutsche Presse-Agentur dpa.
„Damit ist der Versuch einer Kompromissfindung gescheitert“, sagte er nach den Gesprächen in Berlin, an denen auch Vertreter der Länder teilnahmen.
Scholz warf Merz nach den gescheiterten Gesprächen arglistiges Handeln vor und war schon vor dem Gipfel entschlossen, keinen Kompromiss zu suchen. „Führungskräfte verhalten sich anders. Charakter und Ehrlichkeit sind das, was das Land braucht, nicht solche Provinzspielchen. Führung heißt, Kompromisse zu schließen“, resümierte Scholz gegenüber der dpa.
Laut dem Abgeordneten von Thorsten FreiDem CDU/CSU-Vertreter beim Gipfel im Bundesinnenministerium gingen die Vorschläge der Mitte-links-Regierung nicht weit genug. Er sagte, die vorgeschlagenen Maßnahmen zielten darauf ab, abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben und nicht darauf, die Zahl ihrer Einreisenden weiter zu begrenzen, wie sie selbst vorgeschlagen hatten. Die CDU/CSU wollte beim Gipfel zudem den Ausnahmezustand ausrufen, dem die Regierung jedoch nicht zustimmte.
Laut Regierungsquellen ist sie Innenministerin Nancy Faeser schlug vor, dass die Bundespolizei künftig prüfen soll, ob im Falle einer unerlaubten Einreise ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, und den Ausländer auch vernehmen soll.
Die Bundespolizei werde dann dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Inhaftierung wegen Fluchtgefahr unterbreiten, sofern die Unterbringungskapazitäten dies zuließen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könne dann ein beschleunigtes Verfahren zur Rückübernahme des Antragstellers durch das zuständige Land nach den sogenannten Dublin-Regeln der EU einleiten, berichtet die dpa.
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