Neuer Hauptarbeitsinspektor ist nach inoffiziellen Angaben Luka Lukić

Wie das Ministerium heute mitteilte, wird Arbeitsminister Luka Mesec am Montag die Entscheidung über die neue Führung der Arbeitsaufsichtsbehörde der Republik Slowenien bekannt geben. Neben der erweiterten dreiköpfigen Führung stellen sie die geplante Neuordnung der Inspektion vor. Laut inoffiziellen Informationen der STA wird der Hauptarbeitsinspektor Luka Lukić von der Arbeiterberatung sein.

Die Arbeitsinspektion wurde von Juli 2018 bis zum 10. August dieses Jahres von Jadranka Grlić geleitet. Er trat seine fünfjährige Amtszeit im Februar 2019 an, trat jedoch letzten Monat zurück, nachdem mehrere Fälle von Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer und Kritik an der Arbeit der Inspektoren aufgedeckt worden waren.

Seitdem ist die Aufsichtsbehörde führungslos. Am Montag sollte Lukić, Journalist und Präsident des slowenischen Journalistenverbands, das Amt des Chefinspektors übernehmen. Die beiden anderen leitenden Funktionen aus dem inhaltlich-rechtlichen und organisatorischen Bereich werden laut STA von Personen übernommen, die bereits bei der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind.

Der Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit, Mesec, gab letzte Woche die Änderungen in der Leitung der Aufsichtsbehörde bekannt. Sie planen einen erweiterten, dreiköpfigen Vorstand, sagte er. Einzelheiten nannte er nicht, er wies nur darauf hin, dass es „nicht mehr um breite Überprüfungen und das Zitieren von Statistiken gehen wird, sondern darum, gezielt die problematischsten Unternehmen anzusprechen“.







Die Arbeitsaufsicht beaufsichtigt drei Bereiche: Arbeitsbeziehungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Sozialfürsorge. Im Jahr 2021 führten die Inspektoren 38.624 Kontrollen durch und stellten 18.343 verschiedene Verstöße fest, auf deren Grundlage sie 9.736 Ordnungs- und Ordnungswidrigkeiten erließen und 36 Anzeigen wegen Verdachts auf Begehung einer Straftat oder Strafanzeige erstatteten.
Foto: STA,

Die Aufsichtsbehörde ist in letzter Zeit immer wieder einer Lawine der Kritik ausgesetzt gewesen. Als die Medien im Juni den Fall der Ausbeutung von Arbeitern in den Unternehmen Marinblu und Selea aufdeckten, wies Goran Lukić, Leiter der Workers‘ Consultancy, gegenüber STA darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde solche Arbeitgeber normalerweise nur abmahnt, wenn aber schon verhängt ein Bußgeld, das Unternehmen beantragt Rechtsschutz und das Bußgeld wird in Mahnung umgewandelt. Außerdem seien Bußgelder oft zu niedrig, um Arbeitgeber von Fehlverhalten abzuschrecken, stellte er fest. Den Arbeitsaufsichtsbeamten müsse beigebracht werden, keine Angst vor ihren Befugnissen zu haben, forderte er.

Rebekka Albrecht

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