Österreich über Deutschland wegen „Vignetten für Ausländer“

Auch die Niederlande könnten sich den Österreichern anschließen. Nach Angaben der niederländischen Presseagentur ANP, die dpa zusammenfasst, hat das dortige Verkehrsministerium den Wunsch geäußert, sich Österreich anzuschließen, die endgültige Entscheidung muss jedoch noch einige Wochen warten. Die Niederlande sind mitten in der Bildung einer neuen Koalitionsregierung. Das Ministerium erklärte außerdem, dass man vor einer Entscheidung die österreichischen Argumente in diesem Streit prüfen wolle.

Österreichischer Verkehrsminister Jörg Leichtfried kündigte an, dass Österreich wegen des von Deutschland geplanten Mautmodells beim Gerichtshof der EU Klage gegen dieses Land einreichen wird. Sie ist davon überzeugt, dass eine solche Maut ausländische Autofahrer diskriminiert, was die Europäische Kommission bereits im Mai abgelehnt hat.

Leichtfried ist überzeugt, dass die Einführung eines solchen Mautsystems einen Schritt weg von der Gleichheit und Solidarität bedeuten würde, auf die sich die EU seiner Meinung nach oft beziehe.

Deutscher Verkehrsminister Alexander Dobrindt Er wies die österreichischen Vorwürfe erneut zurück und betonte, dass auch Brüssel mit dem Modell einverstanden sei. Die deutsche Politik zu diesem Thema ist nicht völlig einheitlich, daher könnte es auch eines der Themen von Koalitionsverhandlungen sein.

Analysten gehen davon aus, dass Leichtfrieds Klageankündigung auch eine Vorwahl sein könnte, da die Österreicher am Sonntag über ein neues Parlament stimmen werden.

Für die Vignette zahlen nur Ausländer

Im Januar hat die Bundesregierung Änderungen im Straßennutzungsrecht beschlossen, die voraussichtlich ab 2019 die Einführung einer Vignette für das Fahren auf deutschen Autobahnen vorsehen. Deutsche Autofahrer werden jedoch im Gegenzug für die Zahlung einer jährlichen Maut von der Kfz-Steuer befreit.

Bei diesem Vorschlag handelt es sich um einen Kompromiss, den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit der Europäischen Kommission erzielt hat. Im Gegenzug stellten die Brüsseler Behörden ihr 2015 gegen Deutschland eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren ein.

Die Europäische Kommission hatte bereits vor einiger Zeit damit gedroht, Deutschland wegen der zu erwartenden diskriminierenden Straßenbenutzungsgebühren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, doch Berlin und Brüssel einigten sich daraufhin auf eine Vereinbarung, die es den Deutschen ermöglichen soll, günstigere, kürzere Laufzeiten zu erwerben – Zehn-Tages- und Vignetten zweimonatige.

Alle deutschen Autobesitzer zahlen eine jährliche Maut, die durchschnittlich 67 Euro, maximal jedoch 130 Euro kostet. Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor wird der Preis niedriger sein als bei Fahrzeugen mit Dieselmotor. Als Gegenleistung für die Zahlung der Maut erhalten sie eine Befreiung von der Kfz-Steuer, bei Fahrzeugen mit besonders umweltfreundlichen Motoren fällt die Steuerermäßigung sogar höher aus als die gezahlte Maut.

Zusätzlich zur Jahresmaut werden auch Kurzzeitvignetten für Autofahrer aus dem Ausland angeboten: Für eine Zehn-Tages-Maut beträgt sie 2,50, vier, acht, 14, 20 oder 25 Euro, für eine Zwei-Monats-Maut sieben, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro.

Auch Österreich war mit dieser Maßnahme nicht zufrieden, weshalb Leichtfried bereits im März über die Möglichkeit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof sprach. Wie er damals sagte, sei eine solche Mautmethode diskriminierend und verstoße gegen EU-Recht. „Jetzt wissen wir sicher, dass Deutschland eine Ausländermaut einführt“, betonte er.

Almeric Warner

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