Slowenien gehört auch zur Gruppe der Länder für die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der EU

Um von einer qualifizierten Mehrheit angenommen zu werden, muss das Gesetz von mindestens 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren müssen. (Foto: Getty Images/iStockphoto)

Um die Europäische Union als globalen Akteur zu stärken, müssten wir schneller zu gemeinsamen Positionen finden, betonten sie in Berlin. Damit hat die Ländergruppe eine Initiative gestartet, um den Entscheidungsprozess der EU im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zu verändern, der die 27 lange gespalten hat.

„Deutschland gründet gemeinsam mit Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien und Spanien eine Gruppe zur stärkeren Nutzung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“, schrieb das Auswärtige Amt in Berlin auf Twitter. Die EU werde dadurch zu einem stärkeren globalen Akteur. Gleichzeitig fügte sie eine gemeinsame Erklärung der Mitglieder der Gruppe bei, in der sie erklären, dass das Ziel der Gruppe darin besteht, die Effizienz und Geschwindigkeit bei der Entscheidungsfindung in der EU-Außenpolitik zu erhöhen. Bisher mussten diese mit Zustimmung aller Mitgliedsstaaten verabschiedet werden.

„Ziel der Gruppe ist es, pragmatisch konkrete Fortschritte in Entscheidungsprozessen zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen auf der Grundlage der bereits im EU-Vertrag enthaltenen Regelungen zu erreichen“, schreiben die Mitglieder der Gruppe und versichern, die Lage regelmäßig zu bewerten und eng mit allen anderen Verbandsmitgliedern zusammenarbeiten. Andere EU-Mitgliedstaaten, die „an der Verbesserung der Entscheidungsprozesse in der EU-Außenpolitik interessiert sind, insbesondere in Bezug auf die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit“, können der Gruppe beitreten.

In der Vergangenheit gab es in der EU mehrere Aufrufe zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, die jedoch nicht erfolgreich waren. Insbesondere die kleineren EU-Mitgliedstaaten fürchten, dass ihre Stimme nicht mehr berücksichtigt wird, wenn sie ihr Vetorecht verlieren. Um von einer qualifizierten Mehrheit angenommen zu werden, muss das Gesetz von mindestens 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren müssen.


Almeric Warner

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