In Deutschland gilt ab sofort eine höhere Grundrente für alle, die bis zu 1.250 Euro beziehen

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Redaktion, 20.02.20 um 17:44 Uhr

Die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einen Gesetzentwurf zur Grundrente verabschiedet, der rund 1,3 Millionen Rentnern mit niedrigen Renten eine Aufstockung ermöglichen soll.

Deutsche Regierung unter der Führung des Kanzlers Angela Merkel verabschiedete einen Gesetzentwurf zur Grundrente, der rund 1,3 Millionen Rentner mit niedrigen Renten eine Zulage bieten soll. Dies dürfte den deutschen Fiskus ab dem nächsten Jahr 1,3 Milliarden Euro kosten, berichtet die deutsche Nachrichtenagentur dpa.

Anspruch auf den Zuschlag hat jeder, der eine Rente von weniger als 1.250 Euro hat

Anspruch auf den Zuschlag soll jeder haben, der mindestens 33 Jahre lang Beiträge zur Rentenkasse geleistet hat und eine Rente von weniger als 1.250 Euro hat. In den meisten Fällen sollen Rentner die Zulage erhalten.

Es handelt sich um ein Projekt der deutschen Sozialdemokraten (SPD), das ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrags mit den Christdemokraten (CDU/CSU) war. Arbeitsminister Hubertus Heil Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, der nun dem Bundestag vorgelegt wird, wertete die Bundesregierung als großen Erfolg. „Die Schaffung einer neuen Grundrente wird zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserem Land führen“, schätzte der sozialdemokratische Minister ein.

Die Maßnahme führt in Deutschland eine Grundrente ein

Es gab heftige Debatten, insbesondere darüber, ob bei der Entscheidung über den Anspruch auf eine Zulage auch das Vermögen der Begünstigten zu ermitteln ist und welches Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt werden soll. Letztlich einigten sie sich darauf, dass das Vermögen nicht ermittelt werde, sondern alle anderen Einkünfte der Rentner bei der Berechnung berücksichtigt würden, so die dpa.

Gewerkschaften haben die Einführung einer Grundrente in Deutschland bereits begrüßt. Allerdings sind sie mit dem Umfang der eingeführten Rechte nicht ganz zufrieden. Kritisch sind hingegen die Arbeitgeber. Die Maßnahmen seien nicht ausreichend auf die Verringerung der Altersarmut ausgerichtet. Darüber hinaus gelten sie auch als zu teuer.

STA

Christoph Winter

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